Teilnahme der SBV an den Vorstellungsgespaechen (Einstellung)

heidi @, Wuerzburg, Thursday, 01.03.2007, 18:55 (vor 6268 Tagen)

Den Schwerbehindertenvertretungen bei der US Armee in Deutschland wurde bis Mitte letzten Jahres aufgrund interner Dienstvorschriften lediglich die Teil-nahme der SBV an den Vorstellungsgespraechen der schwerbehinderten Bewerber zugebilligt. Nun wurde diese Dienstvorschrift entsprechend der gesetzlichen Vorgaben geaendert, aber die Schwerbehindertenvertretungen erhalten nach wie vor keine Informatioen bezgl. der Vorstellungsgespraeche der nicht-behinderten Bewerber und werden nicht hinzugezogen. Aufgrund der diesbezueglich eingegangen Beschwerden, will der Arbeitgeber nun die freiwillige Verpflichtung Vorstellungsgespraeche mit allen SB-Bewerbern zu fuehren rückgaenig machen wenn nicht Einvernehmen erzielt werden kann, dass auch nicht-behinderte Bewerber die Anwesenheit der SBV ablehnen koennen. Da die Schwerbehinderten dieses Recht nach dem SBV IX haben, sei die Teilnahme der SBV eine Verletzung der Individalrechte des nicht-behinderten Bewerbers. So die Argumentation der Geschaeftsleitung. Da dieser internen Dienst-vorschrift von der zustaendigen Hauptbetriebsvertretung und Haupt-schwerbehindertenvertretung zugestimmt werden muss, bin ich auf der Suche nach Informationen, ob eine Betriebsvertretung oder Schwerbehindertenver-tretung ueberhaupt etwas zulassen kann, was die gesetzlichen Rechte der SBV beschneidet> Hat dazu jemand einen Tip fuer mich.
Ueber jede Info waere ich dankbar.


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