Teilnahme der SBV an den Vorstellungsgespaechen (Einstellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 05.02.2008, 09:49 (vor 5928 Tagen) @ Deafsaxonia

» Frage 1: Teilnahme beim Vorstellungsgespräch, sobald eine Bewerbung in den
» Bewerberpool aufgenommen wird und der Bewerber sich beim konzerneigenen
» Headhunter vorstellt>
Teilnahme (falls vorhanden) der SchwbV und BR des Tochterunternehmens "Headhunter".

» Zu diesem Zeitpunkt oft noch unklar, bei welchem Tochterunternehmen der
» Bewerber eingesetzt wird!
Ist m.E. unerheblich, denn die Aufgaben der SchwbV und BR können trotzdem wahrgenommen werden.

» Frage 2: Teilnahme beim Vorstellungsgespräch nur beim vom konzerneigenen
» Headhunter ausgewählten Bewerber und zwar evtl. erst bei der Vorstellung
» beim Kunden>
Frage erübrigt sich, weil die Teilnahme an den Auswahlgesprächen (die vorher stattfinden) relevant ist.

» Was ist, wenn Kunde nicht will, dass BR/SBV dabei sind>
Das Gespräch beim "Kunden" ist nachrangig. Da haben wir (SchwbV / BR) m.E. kein Teilnahmerecht (probieren würde ich es trotzdem, falls der bewerber einverstanden ist).

» Frage 3: Bußgeldverfahren gem. §156 einleiten wegen Nichtteilnahme am
» Vorstellungsgespräch des einen vom Headhunter ausgewählten Bewerbers
» sinnvoll>
Ich finde, dass hier bessere Möglichkeiten gibt:
- BR verweigert die Zustimmung gemäß BetrVG §99 zur Einstellung.
- SchwbV leitet Beschlussverfahren ein.

Viel Erfolg bei deinen (hoffentlich gemeinsam mit dem BR) Bemühungen!

PS: Bitte zukünftig bei einer neuen Frage einen neuen Thread beginnen. Steigert die Übersichtlichkeit.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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