Teilnahme der SBV an den Vorstellungsgespaechen (Einstellung)

heidi @, Friday, 09.03.2007, 18:14 (vor 6260 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Bernhard,
»
» im Bezug auf die Geltung des SGB IX bei den Streitkraeften gibt es ein paar Ausnahmeregelungen, wie z.B. die Beschaeftigungspflicht, Para 71 oder Para 72, 74, 75, 76, 77, 82, ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen im vollen Umfang. Auch ich habe an den Beauftragten der Bundesregierung für die
» Belange der Schwerbehinderten and ver.di, sowie das Integrationsamt meine Anfrage gestellt. Das IA hat bereits geantwortet und mir bestaetigt, dass auch bei der US Armee die SBV ein Teilnahmerecht an allen Vorstellungsgespraechen, wenn sich ein SB unter den Bewerbern befindet hat.
Alle anderen Antworten stehen noch aus.
»Ebenso vertritt das IA die Auffassung, dass von Seitens der Intressenvertre-tungen keine Regelungen in internen Dienstvorschriften getroffen werden koennen, die gesetzliche Vorgaben unterlaufen.
» » kann (verfolgen kann), dass hier nicht ungleich gehandelt wird. Also
» Nichtbehinderte und Schwerbehinderte gleichbehandelt werden.
»
»Da wir ja eine eigene Verwaltungsvorschrift zu dem Einstellungsprozess von SB-Bewerbern haben und der Gesetzestext darin sogar wiedergegeben wird, bleibt den SBV'en wohl nur noch der Weg zum Arbeitsgericht, denn die Teilnahme wird ja weiterhin verweigert.

In Kuerze soll ein erneutes Gespraech stattfinden, werde dazu die Aussage des IA vorlegen und hoffentlich noch von den anderen die ich angeschrieben habe.

Vielen Dank fuer Deinen Input, ich lese mit grossen Interesse Deine Antworten zu den verschiedenen Anfragen.

Heidi


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