Teilnahme der SBV an den Vorstellungsgespaechen (Einstellung)

hackenberger, Friday, 09.03.2007, 07:28 (vor 6261 Tagen) @ Schorla73

Hallo Schorla73,


» Die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft ist
» uneingeschränkt zulässig (BAG Urteil vom 05.10.1995, 2AZR 923/94).[/b]

Diese BAG-Entscheidung gab es zwar. Die geltende Rechtsmeinung ist heute aber eine andere. Man geht auch davon aus, dass das BAG sofern es heute diese Frage neu zu entscheiden hätte vermutlich eine andere Entscheidung treffen würde. Hintergrund ist die inzwischen erfolgte Einführung des SGB IX und dessen Novellierung und das AGG.

Siehe auch: www.schwbv.de/forum/index.php>id=2648


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