Teilnahme der SBV an den Vorstellungsgespaechen (Einstellung)

Deafsaxonia, München (Bayern), Monday, 04.02.2008, 19:59 (vor 5928 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
ich habe einen etwas ähnlich gelagerten Fall, wo der AG die Teilnahme der SBV an den Vorstellungsgesprächen ablehnt, und bitte Euch um Eure Hilfe, Ideen oder Lösungsvorschläge.

Zum Fall:
a) AG ist ein Tochterunternehmen.
b) AG beauftragt einen Headhunter. Allerdings ist der Headhunter auch ein Tochterunternehmen im gleichen Konzern des AG.
c) Headhunter sammelt alle eingehenden Bewerbungen für mehrere Tochterunternehmen des Konzerns.
d) Bei eingehenden Aufträgen von Kunden des Konzerns stellt konzerneigener Headhunter geeignete Bewerber dem AG eines Tochterunternehmens zu, jedoch immer nur einen Bewerber.
e) AG stellt den Bewerber dem Kunden vor. Kunde entscheidet, ob er den Bewerber nimmt. AG stellt dann den Bewerber ein, der in einem Leiharbeitsverhältnis beim Kunden arbeitet.
f) SBV und BR werden durch AG informiert über die vom Headhunter ausgewählte Bewerbung. (meistens 1-3 Wochen vor Arbeitsbeginn)
g) AG lehnt die Teilnahme der SBV/des BR am Vorstellungsgespräch ab.
h) Aber: Einsicht in Stellenpool und in Bewerberpool möglich.
Hier verweise ich auf das Urteil BAG vom 18.12.1990 – 1 ABR 15/90 (BetrVG), http://www.schwbv.de/urteile/104.html (AG muss dem BR/der SBV nur die vom Headhunter ausgewählte Bewerbung zuleiten)

Wie ist hier die Rechtslage> Abgesehen davon, der sb Bewerber will nicht, dass SBV am Bewerbungsgespräch teilnimmt.

Frage 1: Teilnahme beim Vorstellungsgespräch, sobald eine Bewerbung in den Bewerberpool aufgenommen wird und der Bewerber sich beim konzerneigenen Headhunter vorstellt>
Zu diesem Zeitpunkt oft noch unklar, bei welchem Tochterunternehmen der Bewerber eingesetzt wird!

Frage 2: Teilnahme beim Vorstellungsgespräch nur beim vom konzerneigenen Headhunter ausgewählten Bewerber und zwar evtl. erst bei der Vorstellung beim Kunden>
Was ist, wenn Kunde nicht will, dass BR/SBV dabei sind>

Frage 3: Bußgeldverfahren gem. §156 einleiten wegen Nichtteilnahme am Vorstellungsgespräch des einen vom Headhunter ausgewählten Bewerbers sinnvoll>
Wo bleiben die Vergleichsmöglichkeiten, da Vergleich nur durch Einsicht in Bewerberpool möglich> Andere Lösungen>

Eure
Deafsaxonia (BR/SBV)


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