Teilnahme der SBV an den Vorstellungsgespaechen (Einstellung)

hackenberger, Thursday, 01.03.2007, 19:19 (vor 6268 Tagen) @ heidi

Hallo Heidi,

wie hier die Rechtslage, vor allem was die Anwendung es SGB IX betrifft, ist bzw. ob es hier Sonderrechte/Sonderstatus für Stationierungskräfte gibt kann ich leider nicht sagen.

Hast Du diesbezüglich schon einmal versucht bei IA Unterstützung zu erhalten>
Weiter gibt es eine Gewerkschaft die hier weiterhelfen/unterstützen kann>
Der andere Weg wäre Fachanwaltrechtliche Beratung/Unterstützung ein zu holen und bitte immer gemeinsam mit dem BR. Gerade in solchen Fällen hilft eine gute Zusammenarbeit mit dem BR, was ja eigentlich immer sein sollte, denn beide arbeiten ausschließlich zum Wohle der AN.

Ich weis, oft ist es leider nicht so wie es sein sollte:-(

Zum Schluss sei angemerkt, wenn das SGB IX uneingeschränkt zur Anwendung kommen sollte, kann der AG, auch wenn es die US Armee ist dieses nicht verbiegen. Notfalls hilft dann aber auch nur der Rechtsweg weiter.


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