Nachwahl eines Stellvertreters (Wahlen)

hajue, NRW, Tuesday, 06.01.2009, 10:15 (vor 6497 Tagen)

Zum 31.1.2009 scheidet die Vertrauensperson aus. Sie wird pensioniert. Ich bin z.Z. 2. Stellvertreter. Zum 1.2.2009 ergibt sich dann folgende Situation: Der erste Stellvertreter wird dann Vertrauensperson und ich rutsche dann in die erste Stellvertreterposition. Einen 2. Stellvertreter gibt es dann nicht mehr. Nun möchte die neue Vertrauensperson eine Nachwahl durchführen, um einen 2. und vielleicht auch einen 3. Stellvertreter wählen zu lassen. Meine Frage ist nun, unabhängig davon ob dies sinnvoll ist oder nicht, ob diese Nachwahl zulässig ist (gemacht werden muss), obwohl es noch einen Stellvertreter gibt. Vielen Dank für die Hilfe.


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