Nachwahl eines oder mehrerer Stellvertreters/er (Wahlen)

DoSto, Thursday, 26.11.2009, 14:41 (vor 6173 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

da ich auf deine Antwort reagiere - denke ich - die Anrede ist korrekt - und -danke für deine ausführliche Antwort.

Jetzt bin ich aber doch erschrocken - du schreibst - "wählbar sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle nicht nur vorrübergehend Beschäftigten usw."

Muss ich nun alle Beschäftigten zur Wahlversammlung einladen oder nur die Schwerbehinderten - für die Nachwahl eines oder mehrerer Stellv. für die SchwbV>

Gruß - DoSto

--
DoSto


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