Nachwahl eines oder mehrerer Stellvertreters/er (Wahlen)
Hallo Bernhard,
da ich auf deine Antwort reagiere - denke ich - die Anrede ist korrekt - und -danke für deine ausführliche Antwort.
Jetzt bin ich aber doch erschrocken - du schreibst - "wählbar sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle nicht nur vorrübergehend Beschäftigten usw."
Muss ich nun alle Beschäftigten zur Wahlversammlung einladen oder nur die Schwerbehinderten - für die Nachwahl eines oder mehrerer Stellv. für die SchwbV>
Gruß - DoSto
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DoSto