Nachwahl eines oder mehrerer Stellvertreters/er (Wahlen)

hackenberger, Thursday, 26.11.2009, 14:50 (vor 6173 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

nein, an der Wahlversammlung dürfen regelmäßig nur Wahlberechtigte und ggf. Wahlhelfer teilnehmen. Diese können aber "Hinz und Kunz" vorschlagen. Werden Kandidatenvorschläge gemacht von AN welche kein Teilnahmerecht (aktives Wahlrecht) haben, sollte man diese aber vorher auch gefragt haben, ob sie das Mandat annehmen würden. Man sollte diese dann auch kurzfristig nach einer ggf. erfolgten Wahl "greifbar" haben, damit diese die Annahme der Wahl erklären könnten.

PS: Ach ja, auch unbedingt in allen Betriebsteilen die Einladung zur Wahlversammlung an den hierfür üblichen Stellen (Brettern) aushängen. Mit dem deutlichen Hinweis, wer ein Teilnahmerecht hat um Missverständnisse zu vermeiden. Also,damit nicht der "halbe" Betrieb dort auftaucht und wieder weggeschickt wreden muss.

Kontextlink:
Wer darf an der Wahlversammlung teilnehmen>


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