Nachwahl eines Stellvertreters (Wahlen)

DoSto, Thursday, 19.11.2009, 08:11 (vor 6180 Tagen) @ hackenberger

» Hallo, bei mir liegt eine ähnliche Situation vor, deshalb meine Frage zum Thema:

Wenn ich das richtig verstehe, gibt es in dem Gremium SchwbV eine/n Vertrauensperson für die schwerbehinderten Menschen im Betrieb und danach kommt der / die 1. SVM, 2. SVM usw. je nach Wahl> (SVM - Stellvertretendes Mitglied)

Heißt das für mich, wenn meine VP ausscheidet, rückt das gewählte Stellvertretende Mitglied nach> Das wäre dann ich! Dann wäre die Vertrauensperson, die jetzt als 2. SVM nachgerückt ist, automatisch meine Stelllvertretende Vertrauensperson> Es muss keine Neuwahl bzw. Nachwahl eines/r Stellv. VP erfolgen> Ist das korrekt>

Gruß - DoSto

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DoSto


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