Nachwahl eines Stellvertreters (Wahlen)
» Hallo, bei mir liegt eine ähnliche Situation vor, deshalb meine Frage zum Thema:
Wenn ich das richtig verstehe, gibt es in dem Gremium SchwbV eine/n Vertrauensperson für die schwerbehinderten Menschen im Betrieb und danach kommt der / die 1. SVM, 2. SVM usw. je nach Wahl> (SVM - Stellvertretendes Mitglied)
Heißt das für mich, wenn meine VP ausscheidet, rückt das gewählte Stellvertretende Mitglied nach> Das wäre dann ich! Dann wäre die Vertrauensperson, die jetzt als 2. SVM nachgerückt ist, automatisch meine Stelllvertretende Vertrauensperson> Es muss keine Neuwahl bzw. Nachwahl eines/r Stellv. VP erfolgen> Ist das korrekt>
Gruß - DoSto
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DoSto