Nachwahl eines oder mehrerer Stellvertreters/er (Wahlen)
Hallo Birgit,
» wenn schon mal Fragen zur Teilnahme an Wahlen gestellt werden, will ich
» mich noch einklinken...
Bitte bei einer neuen Frage einen neuen Thread eröffnen.
» Mein Stellvertreter ist nicht schwerbehindert oder gleichgestellt. Wenn
» ich im nächsten Jahr Wahlen anberaume, brauche ich keinen Wahlhelfer. Sind
» so wenige die kommen, das wäre Blödsinn. Darf er, wenn er will, teilnehmen>
Ja, denn sein Madat läuft erst mit der Wahl der neuen Kandidaten ab. Somit ist er Anwesenheitsberechtigt.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter