Nachwahl eines oder mehrerer Stellvertreters/er (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 27.11.2009, 11:29 (vor 6172 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,
» wenn schon mal Fragen zur Teilnahme an Wahlen gestellt werden, will ich
» mich noch einklinken...
Bitte bei einer neuen Frage einen neuen Thread eröffnen.


» Mein Stellvertreter ist nicht schwerbehindert oder gleichgestellt. Wenn
» ich im nächsten Jahr Wahlen anberaume, brauche ich keinen Wahlhelfer. Sind
» so wenige die kommen, das wäre Blödsinn. Darf er, wenn er will, teilnehmen>
Ja, denn sein Madat läuft erst mit der Wahl der neuen Kandidaten ab. Somit ist er Anwesenheitsberechtigt.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion