Nachwahl eines Stellvertreters (Wahlen)

hajue, NRW, Tuesday, 06.01.2009, 11:43 (vor 6497 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
zunächst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort und dir und allen anderen Forumsteilnehmern ein erfolgreiches neues Jahr.
Nun noch einmal zu meinem Problem. Ich habe deine Antwort so verstanden, dass die Nachwahl auf kein Fall durchgeführt werden darf. Meine zukünftige Vertrauensperson lässt aber keinen Zweifel darüber aufkommen, dass sie dies aber machen will und dies in Absprache mit dem Arbeitgeber geschehen soll. Ich denke, es spielt dabei auch keine Rolle, dass es sich hier den schulischen Bereich handelt. Welche Möglichkeiten bleiben mir, eventuell die beabsichtigte Nachwahl zu verhindern. Vielen Dank für die Antwort und die Geduld mit mir.
hajue


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