Nachwahl eines oder mehrerer Stellvertreters/er (Wahlen)

BirgitKE, Berlin, Friday, 27.11.2009, 09:20 (vor 6172 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

wenn schon mal Fragen zur Teilnahme an Wahlen gestellt werden, will ich mich noch einklinken...
Mein Stellvertreter ist nicht schwerbehindert oder gleichgestellt. Wenn ich im nächsten Jahr Wahlen anberaume, brauche ich keinen Wahlhelfer. Sind so wenige die kommen, das wäre Blödsinn. Darf er, wenn er will, teilnehmen >

LG
Birgit

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MfG
Birgit


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