interner nicht sb Bewerber vorrangig vor sbM ? (Einstellung)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 10.03.2009, 20:53 (vor 5545 Tagen) @ hackenberger

Hallo
» also es ist so, die §§ 81 und 82 gelten immer, auch sofern der AG "nur"
» eine interne Besetzung einer freien Stelle vorsieht. Er muss also auch in
» diesen Fällen Verbindung mit der AfA aufnehmen.

Gelten die beiden §§ wirklich immer>

Siehe dazu auch die Entscheidung:

LAG Köln - ArbG Bonn - 14.11.2007 - 7 TaBV 50/07

hier auch unter
http://www.schwbv.de/urteile/136.html
veröffentlicht.

Externe Einstellungen müssen bei uns z.Zt. vom Vorstand explizit genehmigt werden

LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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