Änderung des Betrvg § 5 Abs. 1 Satz 3 (Leih- bzw. Zeitarbeit)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 08.10.2009, 15:37 (vor 5323 Tagen) @ Lucy

Hallo Lucy,

die Änderung des BetrVG hat keine Auswirkungen auf die Wahlberechtigung zur SBV, da das SGB IX mit § 94 Abs. 2 SGB IX eine eigene, spezialgesetzliche Regelung hat und keinen Verweis auf BetrVG.

--
&Tschüß

Wolfgang


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