Änderung des Betrvg § 5 Abs. 1 Satz 3 (Leih- bzw. Zeitarbeit)
Hallo Lucy,
in einem Kommentar zum § 94 (2)SGB IX heisst es:
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Leiharbeitnehmer sind gemäß § 7 Satz 2 BetrVG wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im fremden Betrieb tätig werden (GK-SGB IX / Schimanski Rdnr. 45).
LG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."