Änderung des Betrvg § 5 Abs. 1 Satz 3 (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Hotte, Stuttgart, Thursday, 08.10.2009, 17:40 (vor 5323 Tagen) @ albarracin

Hallo Lucy,

in einem Kommentar zum § 94 (2)SGB IX heisst es:

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Leiharbeitnehmer sind gemäß § 7 Satz 2 BetrVG wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im fremden Betrieb tätig werden (GK-SGB IX / Schimanski Rdnr. 45).

LG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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