Anfechtung Wahl zu GSBV (Wahlen)

Dieter Laufenberg, Friday, 11.12.2015, 07:20 (vor 3066 Tagen)

Wir haben in unserem Unternehmen zwei örtliche SBV. Eigentlich sind nur die beiden Vertrauensleute wahlberechtigt, eine GSBV zu wählen. Es kann aber von jedem Wahlberechtigten ein Beschäftigter des Unternehmens vorgeschlagen und gewählt werden, auch wenn er nicht behindert ist oder Vertrauensperson ist.

Müssen diese Vorschläge erst veröffentlicht werden? So kann man doch jeden in dieses Amt wählen, die evtl. nicht das Vertrauen der Wahlberechtigten haben. Bei der Wahl einer örtlichen SBV geht das nur über Stützunterschriften, Kandidatenliste und letztendlich einer Wahl. Warum ist das bei der GSBV so einfach, gewählt zu werden?

Ein weiterer Höhepunkt in der unendlichen Kette von Kuriositäten in unserem Unternehmen. Die Wahl zur örtlichen SBV ist ja gerade für unwirksam erklärt worden. Können trotzdem diese Vertrauensleute in eine GSBV gewählt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtswirksam, aber was ist, wenn es amtlich ist?

Wer kann eine Wahl zur GSBV anfechten, wenn Gründe vorliegen?


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