Anfechtung Wahl zu GSBV (Wahlen)

Cebulon, Friday, 11.12.2015, 20:05 (vor 3065 Tagen) @ Heinrich

Sollte es aber eine zweite oder gar dritte gewählte SBV in der lfd. Wahlperiode geben, endet der Grund für eine Aufgabenwahrnehmung!


Hallo Heinrich,
sehe das genauso. Denn mit der Wahl einer zweiten SchwbV im Unternehmen enden sofort die "Rechte und Pflichten" der ersten SchwbV nach § 97 Abs. 1 Satz 2 SGB IX und nicht erst "zum nächsten ordentlichen GSBV-Wahltermin". Ich halte die Gegenansicht von albarracin für falsch!

Gruß,
Cebulon


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