Anfechtung Wahl zu GSBV (Wahlen)

Heinrich, Tuesday, 15.12.2015, 16:55 (vor 3061 Tagen) @ Dieter Laufenberg

Hallo,


eines verstehe ich nicht. Wenn eine SBV in einem Gerichtsverfahren von einem Anwalt vertreten wird, warum stellt und klärt man dann Fragen die im Zusammenhang mit der Klage bestehen nicht auch mit diesem?

Denn er wird ja bezahlt. Diese Vergütung beinhaltet auch die Aufklärung und Besprechung des Urteils sowie die sich hieraus ergebenen Fragen.

Wenn ich mir ein Auto kaufe, lasse ich mich ja auch vom Verkäufer über das Auto und sein Möglichkeiten aufklären.


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