Anfechtung Wahl zu GSBV (Wahlen)

Dops, Monday, 14.12.2015, 14:48 (vor 3062 Tagen) @ Dieter Laufenberg

Hallo,
ist die Wahl für "unwirksam" oder für "nichtig" erklärt worden?
Wenn sie nämlich für "unwirksam" erklärt worden ist, ist Eure örtliche SBV noch in "Amt und Würden", vor allem da (Urteil/Beschluss) noch nicht rechtskräftig ist.Sie wird bestimmt ja auch noch an Personal / Bewerbungsgesprächen teilnehmen. (Sie könnte ja auch noch Einspruch einlegen, viel Spaß beim Verfahren kann sich bis zur nächsten Wahlperiode hinziehen.)
Falls sie tatsächlch mal vorzeitig zurücktreten muss ist die GSBV bis zur nächsten Wahlperiode trotzdem im Amt, da sie unabhängig zur örtlichen SBV ist.
VG Dops


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