Anfechtung Wahl zu GSBV (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 15.12.2015, 09:44 (vor 3061 Tagen) @ Cebulon

Hallo Heinrich und Cebulon,

Sollte es aber eine zweite oder gar dritte gewählte SBV in der lfd. Wahlperiode geben, endet der Grund für eine Aufgabenwahrnehmung!


Hallo Heinrich,
sehe das genauso. Denn mit der Wahl einer zweiten SchwbV im Unternehmen enden sofort die "Rechte und Pflichten" der ersten SchwbV nach § 97 Abs. 1 Satz 2 SGB IX und nicht erst "zum nächsten ordentlichen GSBV-Wahltermin". Ich halte die Gegenansicht von albarracin für falsch!

Es wäre schön, wenn Ihr für Eure Rechtsauffassung irgendeine Belegstelle beibringen könntet. In der mir bekannten Literatur (Dau/Düwell..., Neumann/Pahlen..., Feldes) habe ich nichts gefunden, was Eure Meinung stützt.
Dagegen wird der Katalog des § 94 Abs. 7 SGB IX bezüglich des vorzeitigen Mandatsablauf regelmäßig in der Literatur als abschließend dargestellt und auch in § 97 Abs. 7 SGB IX findet sich nur der lakonische Verweis auf § 94 Abs. 7 ohne irgendwelche spezielle zusätzliche Fallgestaltungen für die GSBV.
Somit bleibt die abschließende Regelung des § 94 Abs. 7 erhalten und der hier zu Grunde liegende Sachverhalt der Konstituierung einer zweiten SBV ist eben nicht vorgesehen als Grund für die vorzeitige Beendigung der Amtszeit.


Gruß,
Cebulon

--
&Tschüß

Wolfgang


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