Anfechtung Wahl zu GSBV (Wahlen)

Heinrich, Friday, 11.12.2015, 12:10 (vor 3065 Tagen) @ Dieter Laufenberg

Hallo,

Wir haben in unserem Unternehmen zwei örtliche SBV. Eigentlich sind nur die beiden Vertrauensleute wahlberechtigt, eine GSBV zu wählen. Es kann aber von jedem Wahlberechtigten ein Beschäftigter des Unternehmens vorgeschlagen und gewählt werden, auch wenn er nicht behindert ist oder Vertrauensperson ist.

NEIN! Nur Wahlberechtigte können/ dürfen Kandidaten vorschlagen!

Bedeutet für GSBV Wahlen, hier dürfen NUR die gewählten Vertrauenspersonen Kandidaten vorschlagen.

Das weitere siehe Antwort von Wolfgang.

Bis auf die eine Ausnahme, zurzeit gibt es nur eine gewählte SBV, diese nimmt kraft Gesetz die Aufgaben der GSBV wahr!!

Sollte es aber eine zweite oder gar dritte gewählte SBV in der lfd. Wahlperiode geben, endet der Grund für eine Aufgabenwahrnehmung! Dann MUSS gem. § 97 SGB IX eine GSBV gewählt werden. Bei nur zwei SBVn also zwei Wahlberechtigten dann per Eininung oder Losentscheid.

Fazit: Die Wahrnehmung ersetzt nicht die Pflicht zur Wahl, wenn die Wahlvorraussetzungen vorliegen, gegeben sind.


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