Eignung eines sbMA bei einer internen Stellenbesetzung (Einstellung)

Monica99, Thursday, 28.09.2017, 09:24 (vor 2402 Tagen) @ WoBi

Hallo WoBi,

deine Aussage über die Einladungspflicht für öffentliche Arbeitgeber ist nicht "ganzganz" korrekt.
Der Gesetzestext lautet: "Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt."

Also, dieses ist nun Haarspalterei! Denn dem Blinden der sich auf eine freie Stelle als Fahrer bewirbt, fehlt ganz eindeutig/ offensichtlich die fachliche Eignung. Damit ist er klar offensichtlich ungeeignet.

Letztlich, entscheident ist in diesem Fall aber, es besteht KEINE Pflicht des AG diesen Berwerber einzuladen oder kein Recht des Bewerbers eingelanden zu werden.

--
mfg Monica


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