FAKENEWS: interne Stellenausschreibung (Einstellung)
Ich habe gehört, dass eine Eignung eines schwerbehinderten Mitarbeiters auch dann vorliegt, wenn er innerhalb der nächsten 6 Monaten mit Hilfe von Schulungen den für diese Stelle erforderlichen Eignungs- bzw. Kenntnisstand erreichen kann. Ist das korrekt?
Nein, so nicht korrekt, eher "fake news", jedenfalls im Zusammenhang mit Stellenausschreibung. Fließendes Englisch in nur sechs Monaten ist ohnehin nach der allgemeinen Lebenserfahrung unmöglich, sofern kein Sprachwunder. Das mit "6 Monaten" ist mir in einem ganz anderen Kontext bekannt bzw. ist völlig aus dem Zusammenhang gerissen, also "Falschmeldung"!
In dieser Stelle werden jedoch u.a. fließend Englisch in Wort und Schrift vorausgesetzt.
Es ist zulässig, in einer Stellenausschreibung sehr gute Sprachkenntnisse in Wort und Schrift vorauszusetzen, wenn diese für die ausgeschriebene Tätigkeit nötig sind, sagt zum Beispiel das LAG Nürnberg.
M.E. auch kein Recht mehr, bei den nachfolgenden Bewerbungsgesprächen mit den anderen Bewerbern dabei zu sein. Oder?
Absolut richtig, sofern das der einzige schwerbehinderte Bewerber war. Da ist die SBV schon deswegen raus, da klar ungeeignet, weil er das Anforderungsprofil laut Stellenausschreibung nicht ansatzweise erfüllt. Daher kein Bedarf für Vorstellungsgespräch, geschweige denn für Stellungnahme der SBV, also nicht nötig bzw. sinnfrei nach Rechtsprechung. Siehe z.B. auch hier im Forum.
Gruß,
Cebulon