Fahrkosten erstattung während der Wiedereingliederung (Hamburgermodell) (Antragstellung / Widerspruch)

Avalon, Wednesday, 29.01.2020, 15:22 (vor 1781 Tagen)

Hallo, ich wollte euch mal fragen, ob jemand von euch damit bereits Erfahrung gemacht hat. Im Zuge eines Seminars in meiner Funktion als Schwerbehindertenvertretung habe ich erfahren,
dass das Sozialgericht Neuruppin am 26.01.2017 S 22 R 127/14 ein Urteil verkündet hat:
„Fahrten zur Arbeitsstätte während der Wiedereingliederung (Hamburgermodell) werden von der Krankenkasse erstattet.“
Ich habe dies für mich bei der KK beantrag und ohne weiteres die Fahrtkosten während meiner Eingliederung erstattet bekommen. Zu dem Antrag hatte ich eine Kopie des Wiedereingliederungsplanes und die Kilometer von zu Hause zur Arbeit über Google zugefügt.
Nun war für mich klar, super da können meine Kollegen ja auch davon profitieren. Denn wir brauchen uns ja nichts vormachen, mit dem Krankengeld, zum Beispiel mit dem Gehalt im Einzelhandel, macht man keine großen Sprünge mehr...… vor allem wenn dann auch noch eine längere Anfahrt besteht.
Nun haben 6 meiner betroffenen Kollegen mit unserer Hilfe den Antrag bei ihrer KK gestellt, alle 6 wurden abgelehnt.
Alle haben Widerspruch eingelegt und nur einer hat die Kosten auch erstattet bekommen. Soweit mir bekannt ist kann nach Ablehnung des Widerspruches nur noch über das Sozialgericht Klage eingereicht werden. Dazu sind meine Kollegen nicht bereit und nehmen dies einfach hin...…. Ich bin nun etwas ratlos und wende mich deshalb an euch.
Wäre echt toll wenn jemand da bereits Erfahrung gesammelt hat.
Vielen Dank im Voraus.


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