Ausweisverlängerung (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Tuesday, 04.05.2010, 15:57 (vor 5127 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

beim Ablauf der Heilungsbewährung, wird der Betroffene vorher angeschrieben und auf die beabsichtigt Abstufung des GdB hingewiesen. Dann kann er Widerspruch dagegen, mit entsprechender Begründung, einlegen. Weiterhin bestehende seelische Probleme könnten dann ein Widerspruchsgrund sein.

Es kann weiter auch einen Verschlimmerungsantrag stellen.

Mit Rechtskraft der Abstufung, wird der Ausweis eingefordert bzw. geändert, sofern ein GdB von mind. 50 weiter gegeben ist.

Der Ausweis bedarf ja erst einmal KEINER Verlängerung, da er ja befristet mit dem zuerkannt GdB ausgestellt ist. Sofern weder dem Widerspruch stattgegeben wird, noch einem Verschlimmerungsantrag positiv stattgegeben wird, wird der Ausweis auch nicht verlängert.


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