Ausweisverlängerung (Antragstellung / Widerspruch)

DoSto, Monday, 10.05.2010, 18:28 (vor 5123 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

genau solch einen Fall habe ich und nicht nur einen. Einen, bei dem die Amtsermittlungspflicht offensichtlich verletzt wurde, weil keiner der angegebenen Ärzte befragt wurde. Außerdem nur die alten mitgeschickten Befundberichte verwendet wurden, keine neuen angefordert wurden und eine Verschlechterung der Leiden nach fast 20 Jahren eigentlich anzunehmen ist.

Eine Heilungsbewährung, die durch die Chemo Folgeschädigungen dazu bekommen hat, die nicht berücksichtigt wurden im Widerspruchsverfahren.

Dann habe ich noch einen Fall, bei dem der Arzt verschollen ist und demzufolge die ärztlichen Befundberichte nicht mehr vorhanden sind. Hier hätte das Versorgungsamt auch ermitteln müssen bzw. dem Antragsteller eine Begutachtung zu ermöglichen.

Scheinbar fallen alle diese seltenen Fälle jetzt bei mir an - ;-) Aber, ich denke, dass das gar nicht so selten der Fall ist. Einfach schon deshalb, weil keiner auf einem Bescheid die Rechtsmittel nachliest, die genutzt werden können, darunter auch § 44 SGB X - wenn die Frist verstrichen ist und der Bescheid fehlerhaft oder - wie in dem Fall der Überprüfung - die Amtsermittlungspflicht verletzt ist.

Für mich gibt es in diesem Forum auch noch viel mitzunehmen, an Wissen.

Gruß

DoSto

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DoSto


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