Ausweisverlängerung (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Monday, 10.05.2010, 19:09 (vor 5123 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

» Verschlechterung der Leiden nach fast 20 Jahren eigentlich anzunehmen
» ist.
Dieses ist kein Grund. Denn die Anerkennung eingetretener Verschlimmerungen nach der Anerkennung muss vom Antragsteller beantragt werden. Der Antragsteller hat, so auch der Rechtshinweis im Bescheid vielmehr die Pflicht Veränderungen der Behörde anzuzeigen, zu mindest was positive betrift.

Das VA kann und darf nur anerkennen, was beantragt wurde.

Es gibt viele Menschen, welche bewusst bestimmte Leiden nicht aktenkundig machen/ haben wollen und daher diese auch nicht anerkennen lassen. Hier darf das VA dann nicht von sich aus diese in Verfahren einbringen.

Es gab sogar Fälle, einer ist mir bekannt, da hat ein Schwerbehinderter, wegen laufender ATZ bewusst den Schwerbehindertenausweis zurückgegeben. Hier musste dann mit Hilfe eines medizinischen Berichtes eine Besserung festgestellt werden um so den GdB < 50 zu bekommen. Andernfalls hätte sie nach der ATZ, wegen frühestmöglichen Rentenbeginn, mit Abschlag in Rente gehen müssen.

Weiter, fügt der Antragsteller Befundberichte bei, welche dem VA zur Feststellung ausreichen, muss es keine weiteren anfordern. Sind Befundberichte aber älter als 3 Monate so fordert im Regelfall das VA neue an oder aber bestellt den Antragsteller zum medizinischen Dienst ein.

Fazit, hier ein Verschulden auf Seiten des VA als Grund zu haben, dürfte die Ausnahme sein. Denn hier arbeiten die VA eigentlich sehr gut. Aber, die Antragsteller müssen auch ihres entsprechend beitragen und vollständige Anträge stellen. Dieses bedarf i.d.R. eine gute Unterstützung/ Beratung, z..B. durch die VPSchwb. ;-)

Die VA machen von sich aus i.d.R. keine abgeschlossenen Verfahren mit rechtgültigen Bescheiden auf um diese neu zu bewerten, was sie aber dürften. Dieses ist auch gut so, denn sonst würden doch eine Anzahl Schwerbehinderter ihren Status verlieren, auch wegen den geänderten Grundlagen der Anerkennung z.B. auch durch die Ablösung der Anhaltpunkte.

PS: ich möchte aber nicht falsch verstanden werden, jeder sollte alle seine Möglichkeiten nutzen und versuchen. Es kann nicht mehr als eine Ablehnung geben. Ich möchte nun nur nicht, dass hier ggf. Eindrücke vermittelt werden auf Möglichkeiten welche ggf. dann aber ein negatives Ergebnis bringen.


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