Ausweisverlängerung (Antragstellung / Widerspruch)

BirgitKE, Berlin, Friday, 05.09.2008, 10:12 (vor 5735 Tagen)

Hallo,

nach längerem Wälzen der Gesetze und des Kommentars und ein paar informativen Büchern habe ich leider auf folgende Frage bisher keine Antwort finden können.

Die SchwbAusweisverordnung sagt, dass in § 6

...
"6) 1 Die Gültigkeitsdauer des Ausweises kann auf Antrag höchstens zweimal verlängert werden. "...

Und was passiert danach > Was genau sagt dieser § aus > Ohne großartige Überprüfung 2x verlängern und danach wieder Befunde, Gutachter etc. >>> Welche Erfahrungen habt ihr hierzu >

Schon mal ein schönes Wochenende

wünscht Euch Birgit.

--
MfG
Birgit


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