Ausweisverlängerung (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo,
nach längerem Wälzen der Gesetze und des Kommentars und ein paar informativen Büchern habe ich leider auf folgende Frage bisher keine Antwort finden können.
Die SchwbAusweisverordnung sagt, dass in § 6
...
"6) 1 Die Gültigkeitsdauer des Ausweises kann auf Antrag höchstens zweimal verlängert werden. "...
Und was passiert danach > Was genau sagt dieser § aus > Ohne großartige Überprüfung 2x verlängern und danach wieder Befunde, Gutachter etc. >>> Welche Erfahrungen habt ihr hierzu >
Schon mal ein schönes Wochenende
wünscht Euch Birgit.
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MfG
Birgit