Ausweisverlängerung (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Friday, 05.09.2008, 10:37 (vor 5734 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

der § 6 Abs. 6 Satz 1 der Schwerbehindertenausweisverordnung hat ganz einfach nur mit der Beschaffenheit (Größe/Platz) des Ausweises (Formular) zu tun. Auf dem Ausweis gibt es nur 3 Möglichkeiten (Platzgründe) für eine Verlängerung.

Sind diese Felder (Möglichkeiten) erschöpft und es besteht auf Grund der Aktenlage bei VA kein Grund einer Nachprüfung (z.B. Heilungsbewährung) wird auf formlosen Antrag und Einsendung eines Passbildes ein neuer Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Es erfolgt heute auch sehr oft eine unbefristete Ausstellung, zu mindest immer dann, wenn keine wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind/waren, nicht zu erwarten ist/sind (§ 6 Abs. 2 Satz 2).

PS: Diese Fragestellung war auch mir neu, hatte dieses noch nie, auch mal wieder was gelernt.
Aber ein kurzer Anruf beim zuständigen VA brachte die Klärung/ Antwort. Man sieht auch gute Kontakte zu den zuständigen Ämtern helfen sehr oft sehr schnell weiter und sollten dahe gepflegt werden. :-)


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