Ausweisverlängerung (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo Bernhard,
jetzt bin ich etwas verwirrt. Diese Antwort habe ich eigentlich nicht erwartet.
Habe ich als Rechtsmittel § 44 SGB X zur Verfügung zur Überprüfung des Bescheides für den Erstantrag> Kann ich den Überprüfungsantrag stellen, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin, weil die Amtsermittlungspflicht nicht eingehalten wurde und die Frist schon abgelaufen ist>
Und öffnet mir dieses Verfahren dann das Widerspruchsverfahren sowie den Klageweg erneut> Und solange dieses Verfahren läuft, kann der noch gültige Ausweis verlängert werden> Ich wüsste gerne, ob ich das richtig verstanden habe. Es ist sehr wichtig für mich, zu wissen, ob ich richtig gehandelt habe.
Gruß DoSto
--
DoSto