Ausweisverlängerung (Antragstellung / Widerspruch)

DoSto, Tuesday, 11.05.2010, 20:33 (vor 5120 Tagen) @ Heinz SBV

Hallo Bernhard, du hast im Prinzip Recht mit dem, was du schreibst.

Ein Aspekt für den Schwerbehinderten, wenn er das Verfahren wieder eröffnet, ist der, dass er den Schwerbehindertenausweis verlängern lassen kann. Denn solange das Verfahren läuft, ist die Schwerbehinderung noch anzuerkennen. Und das über die Zeit des Widerspruchs und der evtl. Klagelaufzeit.

Wie hier auch schon angemerkt, wird ein Befund vom VA so ausgelegt, dass, wenn in dem Befund steht, "erhebliche Besserung durch die laufende Medikation", der Schwerbehinderte ganz einfach Pech gehabt hat. Wo ist hier ein korrektes Verhalten von seiten des VA>

Aber was das VA einhalten muss, ist die Amtsermittlungsverpflichtung kraft Gesetz. Und da dran hält sich auch das VA nicht, wenn es 20 Jahre alte Befundberichte als Grundlage zur Feststellung des GdB heranzieht.

Sicherlich gibt es Versorgungsämter, die korrekt ermitteln und den GdB nicht nur nach Ermessen feststellen - aber ich glaube - das ist inzwischen sehr selten. Nicht immer! Aber immer öfter nicht! Nach diesem Prinzip.

Ach - was ich noch zu dem nicht von sich aus das Verfahren neu eröffnen anmerken möchte - die VA haben in bestimmten Fällen - z. B. nach einer Heilungsbewährung nach einer Krebserkrankung - die Fälle nach der Herabsetzung des GdB nach zwei bzw. fünf Jahren in der Regel für ein oder zwei weitere Jahre in der Wiedervorlage, um dann noch einmal nachzuhaken.

Gruß
DoSto

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DoSto


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