Ausweisverlängerung (Antragstellung / Widerspruch)

Heinz SBV, NRW, Monday, 10.05.2010, 21:56 (vor 5123 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard

» Die VA machen von sich aus i.d.R. keine abgeschlossenen Verfahren mit
» rechtgültigen Bescheiden auf um diese neu zu bewerten

In meinem Bereich habe ich einige Fälle in denen bestandskräftige Bescheide geändert worden sind wegen (so die offizielle Begründung) offensichtlicher Unrichtigkeit. In einem Fall sind nicht alle angegebenen Ärzte beteiligt gewesen. In einem anderen Fall wurde einem Rollstuhlfahrer kein aG anerkannt weil in einem ärztlichen Bericht z.B. stand:
"das laufen hat sich gegenüber der letzten Begutachtung erheblich gebessert"

Tasächlich war ein laufen nur am Rollator mit zunächst zwei Sicherungspersonen und bei der neuerlichen Begutachtung mit einer Sicherungsperson überhaupt möglich. Ohne Sicherungsperson bestand absolute Hilflosigkeit. Der behinderte Mensch kam ohne Hilfsperson nicht einmal allein in einen Rollstuhl.

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Herzliche Grüße

Heinz SBV


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