Ausweisverlängerung (Antragstellung / Widerspruch)

DoSto, Tuesday, 04.05.2010, 20:30 (vor 5127 Tagen) @ DoSto

Hallo Bernhard,

ich habe einmal den Text des Bundesbeauftragten der Schwerbehinderten Menschen kopiert zu dieser Frage:

zunächst einmal haben Sie die Möglichkeit, gegen den Bescheid Widerspruch zu erheben. Hier müssen Sie die Widerspruchsfrist beachten und unbedingt einhalten. Die Widerspruchsfrist endet einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides (drei Tage nach Aufgabe zur Post).

Wenn die Widerspruchsfrist bereits verstrichen ist, können Sie beim Versorgungsamt einen Überprüfungsantrag gem § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch stellen. Die Behörde muss dann einen neuen rechtsmittelfähigen Bescheid erteilen, gegen den Sie innerhalb einer Frist von vier Wochen Widerspruch erheben können.

Wurde Ihrem Widerspruch nicht entsprochen, haben Sie die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht zu erheben. Auch hier ist zu beachten, dass eine Klage nur innerhalb der vierwöchigen Klagefrist möglich ist.

Ein Klageverfahren beim Sozialgericht ist kostenlos und es besteht kein Vertretungszwang durch einen Rechtsanwalt.

Sorry - aber ich habe diese Möglichkeit inzwischen mehrmals veranlasst und war mir nicht so sicher, ob das so richtig ist, deshalb auch meine Frage an das Forum.

Gruß - DoSto

--
DoSto


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