Datenschutz in BEM (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 11.09.2012, 17:52 (vor 5154 Tagen)

Hallo SBVler,

ich habe folgende Situation:
Es besteht im Zusammenhang mit BEM eine Betriebsvereinbarung, in dem auch die ansprechpartner, sprich die Mitglieder des Integhrationsteams genannt sind.
Als ein Mitglieder ist auch die AG-Beauftragte für scherbehinderte genannt, nämlich die stv. Personalleiterin!
Ich stelle fest, dass die Kollegin diesbezüglich noch niemals kontaktiert worden ist.
Bei Gesprächen, in denen wir klären wollten, in welcher Weise wir organisatorisch was verbessern könnten, kam der Vorschlag, dass die stv.Personalleiterin auf Aktennotizen meinerseits oder von anderen Mitgliedern des Integrationsteams, sog. Fallbegleitern verichten will. Sollten nöähere Informationen zu einzelnen Personen erforderlich sein, könnte Sie dies als Mitglied des Integrationsteams doch jederzeit einsehen.
Dagegen habe ich mich verwehrt. In den Akten befinden sich a) ausnahmslos Fälle, die nicht von ihr begleitet worden sind b) die Akten enthalten gesundheitsrelevante Daten und auch andere Notizen, die eine stv. Personalleiterin nicht zu interessieren hat. ansonsten kann ich BEM zukünftig vergessen, wenn der Datenschutz nicht mehr gewährleistet ist. Sie wollte mir im Ernst verkaufen, dass ja alles nur zum Besten für die Betroffenen erfolgen würde. Ich bleib bei meienr Entscheidung und ich denke, ich liege auch richtig damit> Außerdem, ich bin die Vorsitzende des Integrationsteams und habe auch die Verantwortung für das BEM-Verfahren zu tragen.
Gibt es irgend einen Winkelzug, dass die stv. Personalleiterin doch die Akten von bestimmten Leuten einsehen könnte>
Bisher haben wir es immer so gemacht, dass lediglich die stv. Betriebsratsvorsitzende und auch Mitglied des Integrationsteams Zugang hat sowie mein 1. Stellvertreter. In der BV ist dies aber noch nicht geregelt.

Gruß Andrea


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