Datenschutz in BEM (Allgemeines)
Hallo Hotte, hast nicht ganz unrecht, aber das ist nur im Fall meiner Abwesenheit Urlaub/krank gedacht.
In 80% der Fälle kann ich sagen, dass es sich um bereits bestehende Schwerbehinderungen handelt oder welche, die gerade im Antragsverfahren sind.
Wer das ist, wird auf einer Liste geführt und somit weiß mein Kollege auch, für wen er als Schwerbehin.vertreter zuständig wäre. Die anderen Fälle macht dann die 1. stv. BRV, sofern irgend möglich.
Aber hier ist trotzdem noch Klärungsbedarf, da hast du schon recht. Werde die Vertretungsregelung auch demnächst zum Thema machen und in der BV ergänzen.
Danke,Apanatshi