Datenschutz in BEM (Allgemeines)
Hallo Andrea,
dem BEM Team steht nur die Einsicht in der offiziellen BEM Akten zu. Sofern die SchwbV und / oder Vorsitzende des BEM-Teams Nebenakten führt, wäre hier zu prüfen ob dieses überhaupt zulässig und mit dem Datenschutzgesetz vereinbar ist. Denn Nebenakten sieht das Gesetz, hier also SGB IX nicht vor. Wenn ja, dann muss hier der das Datenschutzgesetz beachten. Ganz besonders die Regel, Datensprasmkeit und nur das was notwendig und nur so lange als notwendig.
Ein Betroffener kann selbstverständlich BEM-Team-Mitglieder auch Wissen über die Art der Erkrankung mitteilen, doch es muss dann auch bedenken wem er was in welcher Funktion mitteilt und zu welchem Zeck er dieses macht. Das BEM-Team ist ein Gremium wie auch z.B. der BR. Also gilt auch hier im Gremium, wie im BR, keine Verschwiegenheit, da alle dem Datenschutz unterliegen.
Fazit: Also Vorsitzende des BEM-Teams bist Du nun einmal nicht die nette vertrauenswürdige Andres, sondern die vertrauenswürdige Vorsitzende des BEM-Teams.
Weiter muss/sollte ja auch geregekt sein, wer die Funktion des Vorsitzende des BEM-Teams macht wenn Du verhindert bist, also z.B. Urlaub oder Krankheit. Denn beides sind keine Gründe, dass in dieser Zeit es kein BEM geben darf oder diese ruhen/aussetzen muss.
Habt ihr dieses bedacht/geregelt>>