Datenschutz in BEM (Allgemeines)
Das ist schon richtig Hotte, letztendlich trägt der AG die Verantwortung. Nur ich bin verantwortlich in meiner Funktion als Leiterin des Betrieblichen Eingleiderungsmanagements, dass alle Fakten zusammengetragen werden, Maßnahmen werden von mir inizjiert, abgeklärt (z.b. Arbeitsplatzausstattungen, Arbeitsplatzveränderungen, Veränderungen der Tätigkeit, anträge auf SB, anträge auf Gleichstellung, Beantragung von Zuschüssen bei Minderleistung etc.beim Integrationsamt,Kontakt mit ifd etc. etc. Die ganze Palette und nicht vom Arbeitgeber. Hier erfolgt letztendlich nur die formelle Absegnung, vorausgesetzt, das Konzept kann stimmig vorgelegt werden.
Es gibt niemanden sonst, der die Kontakte hat, der weiß wo er angreifen kann und muss, damit alle Beteiligten letztendlich von einer Maßnahme profitieren können. Und ich sags nochmal, es gibt niemanden. eine Übertragung an die Personalabteilung oder was auch immer, wäre zum Scheitern verurteilt.
Ich kann mit dem wissen, das ich als langjährige SBV nun habe (über 20 Jahre) abschätzen, wo ich ansetzen kann. Der Personalabteilung würden letztendlich nur Änderungsverträge oder sogar krankheitsbedingte Kündigung einfallen. Dies ist in meiner Amtszeit bisher noch nicht erfolgt. Natürlich verfüge ich auch über ganz persönliche Kenntnisse von Mitarbeitern, u.a. auch Arztberichte, Atteste, sonstige vertrauliche Vermerke, die definitiv für keine andere Ohren bestimmt sind,aber u.U. für mich wichtig sind in meinen Entscheidungen für Maßnahmen, Argumentation gegenüber AG und vielleicht auch ifd und Integrationsamt.
Diese Infos gehören, und da bleibe ich dabei, unter die Schweigepflicht und die habe ich als Schwerbehindertenvertretung, aber auch als Vorsitzende des 4-köpfigen Integrationsteams zu wahren. Diese Infos in den Händen einer stv. Personalleiterin zu wissen, auch wenn sie AG-Beauftragte ist, würde mich doch sehr verunsichern und vermutlich auch meine Kollegen, die sich mir anvertrauen.
Leider gibt es für meine vertragliche Tätigkeit,nämlich als Leiterin der BEM-Stelle keine Vertretung. Der Arbeitgeber hat dies bisher nicht bewilligt und in der Tat steht BEM mehr oder weniger still, wenn ich im Urlaub oder krank bin.
einen kleinen Teil deckt lediglich meine Kollegin, die stv. BR-vorsitzende ab, die ebenfalls Mitglied im Integrationsteam ist. Diese verfügt auch über einen Schlüssel zum Aktenschrank und ist befugt, Einsicht zu nehmen, sollten wirklich Unklarheiten bestehen. Ansonsten sind alle anderen über die laufenden Maßnahmen und Absprachen in schriftlicher Form auf dem laufenden und benötigen eigentlich keinen Zugriff auf die restlichen Unterlagen. Imµprinzip könnte die stv. Personalabteilung in meiner Abwesenheit Maßnahmen zur Prävention einleiten, wenn sie wüßten, was geht. Ernsthaft hat sich aber dafür noch keiner interessiert, die sind froh, wenn ich Ihnen die Probleme abnehmen. Wenn in der Zeit meiner Abwesenheit BEM nicht läuft, ist dies aber auch nicht wirklich mein Problem sondern das des Arbeitgebers. Bei nicht durchgeführten BEM müssten eigentlich auch die dümmsten in der Personalabteilung wissen, dass sie dann bei einer rechtlichen Auseinandersetzung äußerst schlechte Karten haben (in zwei Fällen sind sie damit sogar schon auf den Bauch gefallen und haben Lehrgeld bezahlt).
Gruß Andrea