Datenschutz in BEM (Allgemeines)
Danke für die Antwort, Bernhard, aber ich glaube ich muss noch was dazu ergänzen:
Mitglieder des BEM-Teams bin ich als SBV und gleichzeitig Vorsitzende des BEM-teams, weiterhin ist Mitglied die stv. BRVorsizenden, die AG-Beauftragte und der Betriebsarzt.
Bei mir laufen alle Informationen auf und leite die eingeleiteten Maßnahmen in schriftlicher Form zur Kenntnisnahme an das gesamte BEM-Team sowie an die Vorgesetzte. Natürlich immer unter Einhaltung des Datenschutzes, keine Nennung von Diagnosen etc.
Da ich zu 90 % Ansprechpartner für meine KollegInnen bin, die an BEM- teilnehmen wollen, sind in der REgel bei mir auch alle Einzelheiten, gesundheitsrelevante oder auch andere Notizen in den Akten, die nicht für den Arbeitgeber, sprich die stv. Personalleiterin gedacht sind. Somit hätte der AG ja durch die Hintertür Zugang zu gesundheitsrelevante Daten, was u.U. auch von Nachteil für die betreuten Kollegen sein kann.
Ich bin der Meinung, die Beschlüsse und Maßnahmen können und müssen jederzeit zur Kenntnis gebracht werden, aber nicht die gesamten Akteninhalte.
Und genau das wurde eingefordert. Ich bin trotzdem der Meinung, dass das nicht geht, ansonsten ist das ganze Verfahren ja absurd und hat mit Datenschutz nichts zu tun. Nicht ohne Grund hat bisher noch kein Kollege die Hilfe der stv.Personalleiterin angenommen- ich würde es auch nicht tun
Gruß Andrea