Datenschutz in BEM (Allgemeines)
Hallo Bernhard,
nur noch ergänzend:
Die BEM-Akten befinden sich so lange bei mir, bis sie abgeschlossen sind, dann werden Sie an den Betriebsarzt weitergeleitet, der sie gesondert verwahrt.,
Bei BEM-akten, bei denen es sich um Schwerbehinderte handelt, behalte ich die Unterlagen in meiner Funktion als Schwerbehindertenvertretung bei mir, damit ich jederzeit Zugriff auf den Vorgang habe. Gleichzeitig brauche ich einen Überblick in meiner Aufgabe als Leitung des BEM was die Zuschüsse betrifft. Dies ist nämlich auch meine Aufgabe, die Zuschüsse vom Integrationsamt zu überwachen bzw. bei Bedarf neu zu beantragen, bzw. zu verlängern.
Unsere Betriebsvereinbarung zu BEM ist mehrfach diskutiert worden mit Datenschutzbeauftragten, Integrationsamt und Gewerkschaft. ich denke, dass das im wesentlichen passt. Die Ansprüche, die die stv. Personalleiterin nun erhebt, nämlich Einblick in die gesamten BEM-Akten ist in der BV nicht geregelt bzw. vorgesehen. Die Verantwortung trägt für die einleitung der Maßnahmen in erster Linie ich -nicht als SBV sondern als Mitarbeiterin, die explizit für BEM zuständig ist.
irgendwie habe ich das Gefühl, dass man das Verfahren unseres BEMs nicht richtig nachvollziehen kann, aber vielleicht drücke ich mich auch nicht deutlich genug aus.
Ich bin mir sicher, dass ich auf dem richtigen Weg bin, wenn auch das eine oder andere noch ausgefeilt werden muss, das ist mir auch klar. doch Datenschutz und Schweigepflicht ist für mich das höchste Gut und das werde ich auch verteidigen. Hätte ich dies in all den Jahren nicht getan, hätten mir die Kollegen schon längst das Vertrauen entzogen und mich nicht mit mehr als 90% erneut gewählt.
Gruß Andrea