Bildung KSBV. SBV verweigert Zusammenarbeit. (Gesamt-Konzern-SBV)

andreasb, Monday, 12.08.2013, 13:06 (vor 3940 Tagen)

Hallo zusammen,
Über die Suchfunktion habe ich schon einige Tipps bekommen, aber so recht will sich der Knoten nicht lösen. Wir sind ein Konzern mit 10 Unternehmen über ganz Deutschland verteilt. Wir haben sieben BRs Bundesländerübergreifend und einen KBR. Nur zwei Unternehmen haben jeweils eine SBV. Beide sitzen in unterschiedlichen Bundesländern. Etwa 400 Beschäftigte haben keine SBV.

Ich bin eine der beiden SBVen und will gemäß §97 Abs. 2 die KSBV auf den Weg bringen. Meine Stellvertretung erklärte sich bereit zu kandidieren. Sofern sich kein anderer findet, würde ich für die Stellvertretung der KSBV kandidieren. Laut der SchwbWVO §22 Abs. 2 dürfen wir (die beiden SBVen) uns ohne ein Wahlverfahren direkt absprechen. Es ist also die denkbar einfachste Situation um die KSBV auf den Weg zu bringen.

Das Problem: Die andere SBV verweigert die Zusammenarbeit. Keine Reaktionen auf Mails und Anrufe. Es gab in 3 Monaten auf meine 5 Mails nur einmal einen Zweizeiler als Antwort: "Kein Bedarf, die BRs kümmern sich ausreichend" und Mails seien teilweise nicht angekommen. (Ich habe aber Lesebestätigungen). Stattdessen meldete sich bei mir der KBR Vorsitzende (der ihr BRV ist) der sich nun ebenfalls gegen die Bildung der KSBV zu stellen scheint. So ganz klar ist das noch nicht, hier steht aber noch ein Gespräch an. Die Ablehnung der SBV scheint durch den KBR gesteuert zu sein.

Ich hatte bereits mit dem Integrationsamt telefoniert, die mir den Tipp gaben die Bildung der KSBV über den KBR anzuschieben, wenn die SBV sich weigert. Dieser Weg scheint ebenfalls nicht möglich zu sein.

Vielleicht kann mir jemand Tipps zu meinen Fragen geben>
1. Welche Möglichkeiten habe ich eine KSBV ins Leben zu rufen, wenn die SBV und KBR weiter die Zusammenarbeit verweigern> Der §97 SGB IX ist im imperativ formuliert. Befehls-/Auftragsform: "Die SBVen haben die KSBV zu wählen". Also darf die SBV (und auch nicht BR/KBR) die Zustimmung verweigern. Sie tut es dennoch.
2. Darf ich alleine eine KSBV Wahl ins Leben rufen> (Wahlausschreiben, etc.>) Eigentlich sind nur die SBVen wahlberechtigt. Nicht aber die Schwerbehinderten. Wie sicherere ich mich bei so einem Alleingang rechtlich ab>
3. Kann ein Integrationsamt überhaupt helfen, wenn ja welches> Meines (Nds) mit Sitz des Konzern oder das der sich verweigernden SBV (BaWü)>
4. Welche Aufgaben aus dem SGB IX dürfen die BRs nicht wahrnehmen> (Z.B. Sanktionsmaßnahmen dürfen sie nicht) Wo sind die Grenzen der BRs>


Aus meiner Sicht soll eine KSBV gegründet werden weil:
A. Ich habe bei allen BRs angefragt wer die SBV stellt. Ergebnis: in 8 von 10 Unternehmen gibt es niemanden. 400 Menschen sind ohne SBV.
B. Ein BR hat zwar die Aufgaben der SBV aus SGB IX wahrzunehmen, wenn keine SBV gewählt wurde. Aber es gibt Ausnahmen: Zum Beispiel darf der BR nicht die Sanktionsmaßnahmen aus SGB IX wahrnehmen. (lt. einer Schulung) Ich bin der Meinung, dass die Befugnisse des BR durch §93 SGB IX auf §71, §72 und §81-84 beschränkt sind. Auch kann der BR keine IV abschließen.
C. Der §97 SGB IX verpflichtet zur Bildung der KSBV.


Wir haben die denkbar einfachste Konstellation eine KSBV zu bilden. Sozusagen innerhalb von Minuten. Und ich finde es ganz schlimm, dass ein gewaltiger Aufwand entsteht, weil eine SBV die Mitarbeit verweigert. Ich hatte bereits mehrere Tage Aufwand für Recherchen, Mails, Telefonate, Protokolle, etc. Irgendwann könnte das nach "oben" seine Kreise ziehen.

Grüße
Andreas


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion