Bildung KSBV. SBV verweigert Zusammenarbeit. (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Monday, 09.09.2013, 11:59 (vor 3912 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

hier sollte dieses zum BAG, denn der ehemalig vorsitzende Richter des hier zuständigen 9 Fachsenates sieht es ganz anders und schreibt es auch so in seinem Kommentar. 3 Ausgabe des LPK § 97 Rn 43, letzter Satz.
Besteht ein Konzernunternehmen nur aus einem Betrieb, für den eine SBV gewählt ist, so ist diese zugleich KSBV. Hier gilt derselbe Grundsatz wie bei der Wahl einer GSBV in einem Unternehmen mit mehreren Betrieben, in denen nur eine SBV gewählt worden ist.

Hinweis, zu dem LAG Hmbg Urteil.
Dort ist eine Besonderheit. Es gibt keinen GBR und damit keine GSBV. Die SBV nimmt aber das Wahlrecht der GSBV wahr. Wenn es keinen GBR und damit auch keine GSBV gibt, kann diese auch keine KSBV wählen. Folglich kann eine SBV auch nicht die Rechte der GSBV wahrnehmen.

Weiter, dieses hängt nun auch beim BAG. Auch weil Rechtsbeschwerde nicht zugelassen wurde. Also wird wohl 2014 das BAG hier eine Grundsatzentscheidung treffen müssen.


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