Bildung KSBV. SBV verweigert Zusammenarbeit. (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Monday, 12.08.2013, 13:49 (vor 4817 Tagen) @ andreasb

Hallo,

das Thema hatten wir [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=13437]hier[/link] auch schon einmal. Den KBR geht es erst einmal definitiv nichts an. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage in § 22 SchwbVWO. Er darf hier nicht die Wahl behindern. Die SchwbV könnte ggf per ArbG hier sonst handeln.


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