Bildung KSBV. SBV verweigert Zusammenarbeit. (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo,
das Thema hatten wir [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=13437]hier[/link] auch schon einmal. Den KBR geht es erst einmal definitiv nichts an. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage in § 22 SchwbVWO. Er darf hier nicht die Wahl behindern. Die SchwbV könnte ggf per ArbG hier sonst handeln.