Bildung KSBV. SBV verweigert Zusammenarbeit. (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Wednesday, 21.08.2013, 08:21 (vor 3924 Tagen) @ andreasb

Hallo,

Vorsicht, hohes Arbeitsaufkommen ist KEIN Verhinderungsgrund im Mandat. Wenn mit dieser Begründung der Stelli an der Wahl teilnimmt, könnte/ würde dieses wohl die Wahl ungültig machen.

Abwesenheit wegen Urlaub wäre ok. Auch dass man dann ggf hier argumentieren könnte, es wäre hier Missbrauch.

» Anschließend kann der KBR meinetwegen versuchen die Wahl anzufechten.
Nein, das kann er definitiv nicht, da der KBR kein Recht hat, die "Wahl" der KSBV anzufechten. Das gehört nicht zu seinen gesetzlichen Aufgaben. Eine solche Wahlanfechtung wäre von Anfang an unzulässig.


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