Bildung KSBV. SBV verweigert Zusammenarbeit. (Gesamt-Konzern-SBV)

andreasb, Tuesday, 20.08.2013, 23:21 (vor 3924 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
» die Aussagen sind falsch. Denn im BetrVG ist es betreffend der Bildung des
» KBR gleich. Siehe § 54 BetrVG. Also, nach dieser Auslagung dürfte es auch
» keinen KBR geben.

Ja, genauso ist es. Der Wortlaut ist zwar nicht ganz identisch, aber genauso anwendbar. Damit sollte die Sache geklärt sein.

Zum Glück muss ich gar nicht gegen irgendwen klagen um die KSBV Wahl durchzuführen, da ich als SBV unabhängig bin. (Es sei denn der KBR verweigert die Beschaffung der Wählerliste) Problem ist nach wie vor, dass die andere SBV die Zusammenarbeit ablehnt. Und da der KBR dagegen spielt statt helfend einzugreifen, bleibt nur noch die dritte Möglichkeit: Die Amtsenthebung der anderen SBV und anschließend deren Stellvertretung für die KSBV Wahl in die Pflicht zu nehmen.

Anschließend kann der KBR meinetwegen versuchen die Wahl anzufechten. Somit muss er die Klage einreichen und nicht ich. Das wirklich unschöne daran ist: Ich als SBV veranlasse, dass eine andere SBV ihr Amt verliert.

Theoretisch gibt es noch die vierte Möglichkeit: Die Stellvertreterin übernimmt für die Zeit der Wahl die Aufgaben der SBV, weil jene z.B. wegen hohem Arbeitsaufkommen nicht verfügbar wäre. Dazu müsste aber die SBV mitspielen und die hört nur auf den KBR-Vorsitzenden.

Ich versuche kommende Woche ausgiebig mit dem KBR-Vorsitzenden sprechen.

Schöne Grüße
Andreas


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion