Bildung KSBV. SBV verweigert Zusammenarbeit. (Gesamt-Konzern-SBV)

andreasb, Monday, 21.10.2013, 11:56 (vor 3863 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

ich habe mich zu diesem Thema privat mit einem RA unterhalten. Der hat mir zu folgendem Beschluss etwas gesagt:

"Beschluss des LAG Hamburg vom 7.2.2013 Az 7 TaBV 10/12"

Dies ist ein Beschluss. Ein Beschluss hat grundsätzlich erstmal nur Bedeutung in dem jeweiligen Fall. Er ist kein Urteil und hat keinerlei Grundsatzcharakter. Zudem sind die LAG Ländersache. Jedes LAG kann anders entscheiden. Deshalb kann so ein Beschluss in anderen Bundesländern allenfalls richtungsweisend sein. Da ich mich in einem anderen Bundesland befinde brauche ich mich hier nicht auf den o.g. Beschluss einlassen.

Es kommt aber noch etwas anderes hinzu:
Im o.g. Fall geht es darum, dass eine einzige SBV im gesamten Konzern existiert und diese das Amt der KSBV wahrnehmen will. So ein Fall ist im SGB IX nicht berücksichtigt. Zudem gibt es im Unternehmen der e.g. SBV mehr als einen Betrieb. Dieses verbietet die Bildung einer GSBV wenn dadurch eine GSBV ohne Wahl einem anderen Betrieb "übergestülpt" wird. Die Wahrnehmung der GSBV Rechte ist aber Voraussetzung für die KSBV Wahl.

In meinem Fall hingegen existieren zwei SBVen im gesamten Konzern. Die Ausgangslage ist hier also eine andere, die zudem im Gesetz explizit berücksichtigt wurde. Daher ziehe ich das Urteil nicht mal ansatzweise in Betracht und würde es hier durchaus auf einen Prozess ankommen lassen.

Grüße
Andreas


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