Kündigungsschutz als Zweiter Stellvertreter SBV (Kündigung)

roger69, Frankfurt, Wednesday, 10.12.2014, 17:41 (vor 3433 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,
Danke für die Antwort.
Die Schwerbehindertenzahl in unserem Unternehmen beträgt 54. Neben der SBV existieren 3 Stellvertreter. Die Rechtslage bezüglich der SBV und dem erstem Stellvertreter war mir bekannt. Jedoch nicht die der zweit - bzw. dritt gewählten Schwerbehindertenverteter.
Ist die von Ihnen zuletzt genannte Information auch bei der Zahl 54 gültig?
MfG
Roger69


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