Kündigungsschutz als Zweiter Stellvertreter SBV (Kündigung)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 14.12.2014, 13:56 (vor 3429 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

< Jedoch soll dem Stellvertreter nur dann ein verstärkter nachwirkender Kündigungsschutz zustehen, wenn er Aktivitäten für die Schwerbehindertenvertretung entfaltet hat. Nur in diesem Fall sei das nachgerückte Mitglied schutzwürdig, weil womöglich in eine Konfrontation mit dem Arbeitgeber geraten könnte.

Das wird in der Literatur aber nicht einhellig so streng gesehen.

So schreibt zB der ErfK, Kiel, § 15 KSchG, Rn.13 zum Ersatzmitglied BR, deren Regeln auf SBV-Stelli ja anzuwenden sind:
"Der bes. Schutz steht ihm selbst dann zu, wenn während der Vertretungszeit keine BRTätigkeit anfällt. Es genügt die Möglichkeit, dass dem Ersatzmitglied BRAufgaben zufallen könnten..." (Fettung von mir)

--
&Tschüß

Wolfgang


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