Kündigungsschutz als Zweiter Stellvertreter SBV (Kündigung)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 18.12.2014, 17:30 (vor 3425 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,

Wahrscheinlich deswegen, weil die Rechtsprechung, wie in Wolfgangs Beitrag erwähnt, nicht eindeutig ist.

100%-ige Sicherheit gibt es natürlich nicht, aber beim ErfK hat man schon eine gewisse Orientierung auf das BAG und wenn dann noch der vorsitzende Richter des 7. Senats - zuständig u.a. für Kü-Schutz und Beschlußverfahren aus dem SGB IX - diese Angelegenheit kommentiert, wird das nicht ganz so daneben sein.

Wenn also in Deinem Beispiel die VP in Urlaub ist und während des Urlaubes der 1. Stelli einige Zeit krank wird, sollte der 2. Stelli den Kü-Schutz auch dann haben, wenn er gar nicht tätig geworden ist.

Wenn es aber wirklich bei einem böswilligen AG um die Absicherung der weiteren Stellis geht, kann die VP das ja auch ganz bewußt und geplant herbeiführen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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