Kündigungsschutz als Zweiter Stellvertreter SBV (Kündigung)

Heinrich, Thursday, 22.01.2015, 14:56 (vor 3390 Tagen) @ roger69

Hallo,

Da ich mich mit der IT auskenne, kümmere ich mich als zweiten Stellvertreter darum. Auch in Anwesendheit der SBV und ersten Verteter.

Also der Kündigungsschutz gilt, nachwirkend für 1 Jahr ab dem Tag der Wahrnahme von Mandatstätigkeiten. Aber der 2 Stelli, kommt nur zum Nachrücken, wenn die Vertrauenspersonen und der 1 Stelli verhindert sind.
Ob nur weil man sich auskennt die Pflege der Webseite zu einem solchen Zeitpunkt diesen auslöst müsste das ArbG und ggf das BAG entscheiden.

Auf alle Fälle müsste die Vertrauensperson und der 1 Stelli zeitgleich verhindert sein, denn nur dann lebt das ruhende Mandat des 2 Stelli auf und man kann und darf Mandatsaufgaben wahrnehmen.


PS: Auch der besondere Kündigungsschutz als Mandatsträger schützt nicht in allen Fällen vor einer Kündigung
http://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/gruende-fuer-die-kuendigung-eines-betriebsratsmitgliedes_218_172690.html


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